Die Krankenkassen zahlen einen Vertragspreis. Zu diesem Vertragspreis erhalten Sie ein digitales Hörgerät zum Nulltarif* (* Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung. Zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät. Privatpreis 740 € pro Hörgerät, ggf. zzgl. Ohrpassstück). Entscheiden Sie sich für Hörgeräte die Ihnen ein komfortableres Hören in geräuschvoller Umgebung ermöglichen, so entsteht hierbei ein Eigenanteil für Sie.
Man geht von etwa sechs Jahren aus – bei guter Pflege kann ein Hörgerät aber auch länger halten.Nach sechs Jahren bezahlen jedoch die Krankenkassen üblicherweise ein neues Gerät, aber nicht jeder Qualität. Das sollte man auch nutzen – denn die Technik entwickelt sich fortwährend weiter. Darum sollten Sie nach Ablauf von sechs Jahren einen Termin bei Ihrem Spezialisten von Aktiv Optik vereinbaren und sich beraten lassen.
Dies hängt ganz von Ihren Gewohnheiten ab wie etwa der täglichen Tragezeit, der Leistung des Hörgerätes oder Streaming. Bei 16 Stunden Tragezeit, halten 10er-Batterien etwa 5 Tage oder 8 Tage mit der 13er-Batterie. Ihr Spezialist erklärt Ihnen, wie das Aufladen bzw. das Austauschen der Batterien funktioniert.
Hörverlust ist eine normale Alterserscheinung, die sich nicht vollständig vermeiden lässt. Sie können aber dagegen wirken, indem Sie Ihre Ohren vor starkem Lärm wie etwa Baulärm und lauter Musik schützen - z.B. mit Gehörschutz von aktivoptik.
In einer Filiale vor Ort beraten wir Sie gerne rund um das Thema Hörgeräte und machen einen kostenlosen Hörtest für Sie.